Gesetzlicher Mindestlohn soll bis 2022
auf 10,45 Euro steigen
auf 10,45 Euro steigen
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll bis zum 1. Juli 2022 in vier Stufen von derzeit 9,35 Euro auf 10,45 Euro steigen. Konkret soll der Mindestlohn laut der Empfehlung zunächst zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro festgelegt werden. Zum 1. Juli 2021 soll eine zweite Anhebung auf 9,60 Euro folgen, zum 1. Januar 2022 eine dritte auf 9,82 Euro. Die vierte Stufe sieht zum 1. Juli 2022 eine Erhöhung auf 10,45 Euro vor. Langfristig soll ein Mindestlohn von 12 Euro angestrebt werden.
Bis vor kurzem gingen die Sichtweisen von Arbeitgebern und Gewerkschaften noch auseinander, was die angemessene Höhe des Mindestlohns betrifft. Letztere sind eigentlich dafür, die Untergrenze deutlich stärker anzuheben als in der Vergangenheit. Die Arbeitgeber dagegen haben auch mit Blick auf die angespannte Wirtschaftslage durch die Corona-Krise naturgemäß wenig Interesse an großen Sprüngen.
Grundsätzlich orientiert sich die unabhängige Mindestlohnkommission an der zurückliegenden Entwicklung der Tariflöhne – zusammen mit dem Mindestschutz der Arbeitnehmer, fairen Wettbewerbsbedingungen und dem großen Ziel, Beschäftigung nicht zu gefährden. Durch den Mindestlohn will die Bundesregierung verhindern, dass jemand trotz eines Vollzeit-Jobs nicht von seinem Einkommen leben kann.
Die Lohn-Untergrenze gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer – außer für Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten, sowie für Auszubildende, Menschen mit Pflichtpraktikum oder Praktika unter drei Monaten.