Stärkung lokaler Betriebe an der Mosel
Für viele Menschen in Deutschland fühlt es sich so an, als wäre die Krise weitestgehend vorbei. Die meisten Menschen können auch wieder ganz normal zur Arbeit gehen und ihren Alltag durchführen. In der Gastronomiebranche sieht dies leider anders aus. Eine Schließung der Betriebe über mehrere Monate und die hinzukommenden strickten Richtlinien in Bezug auf Abstand und Hygiene haben langwierige Folgen für die Unternehmen.
Zu Beginn der Corona-Krise mussten in Rheinland-Pfalz Hotels, Restaurants, Cafés und Gastronomiebetriebe innerhalb kürzester Zeit komplett schließen. Ländergrenzen wurden geschlossen und ein Reisen in andere Länder und auch andere Bundesländer wurde eingeschränkt und teilweise sogar komplett untersagt. Die Tourismusbranche wurde vom einen auf den anderen Tag stillgelegt. Dies führte in der Gastronomiebranche schnell zu extremen finanziellen Einbußen.
Von Beginn der Krise an wurden die Betriebe durch Liquide Mittel unterstützt. Nach ca. zwei Monaten folgten dann am 13. Mai 2020 die Wiederöffnung für der Gastronomie und am 18. Mai 2020 für die Hotels und nun schrittweise weitere Lockerungen für die Gast- und Tourismuswirtschaft. Auch die Grenzen sind wieder größtenteils geöffnet und das Reisen ist wieder möglich.
Auf Grund fallender Infektionszahlen in Rheinland-Pfalz wurde die 10. Corona-Bekämpfungsverordnung vom 19. Juni 2020 etwas gelockert. Besonders der bisher sehr achtsame und verantwortungsvolle Umgang mit den Schutzbestimmungen der Bürgerinnen und Bürger genau wie der Betriebe machen weitere Lockerungen nun möglich. Auch Wirtschaftssekretärin Daniela Schmitt lobte die große Solidarität der Bürgerinnen und Bürger mit den Gastronomiebetrieben, die sie bei vielen Gesprächen erlebt habe. Für Gastronomie-Betriebe entfällt seit dem 15. Juli 2020 die bisherige Begrenzung der „Sperrzeiten“ von 24.00 Uhr bis 5.00 Uhr. Ebenso sind der Thekenbetrieb und der Aufenthalt von Gästen an der Theke, jedoch natürlich weiter unter Beachtung der geltenden Abstands- und Kontakterfassungsregelungen, wieder erlaubt.
„Jetzt kann jeder von uns die Gastwirte und Hotelbetreiber ganz konkret unterstützen“, sagte Schmitt. „Lassen Sie uns aus der gefühlten Solidarität miteinander eine gelebte Solidarität machen, lassen Sie uns unsere Schätze selbst wertschätzen. Das ist die beste Unterstützung für unsere Betriebe.“
Mit jedem Besuch im Restaurant um die Ecke oder dem Urlaub im Hotel sowie dem verantwortungsvollen Umgang mit den geltenden Abstands- und Hygieneschutzregeln wird die regionale Gast- und Tourismuswirtschaft gestärkt. Auch ohne zu reisen kann jeder seine lokalen Betriebe unterstützen und dort einkaufen oder essen gehen. Nicht nur Restaurants und Hotels sind auf ihre Unterstützung angewiesen, sondern auch die Bereiche Kultur und Freizeit. Kinos, Museen, Freizeitparks und Co. sollten gerade jetzt umso stärker besucht werden.
Um Unternehmen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, wurde #supportyourlocal als deutschlandweite, ehrenamtliche Spontanhilfe ins Leben gerufen: Eine Plattform, die Unternehmen eine Infrastruktur und Visibilität anbietet sowie verschiedene lokale Initiativen, die es bereits gibt, bündelt und in der Reichweite unterstützt. Damit die Inhaber/innen jetzt weiterhin hohen Umsatz generieren können, um ihre Mitarbeiter/innen zu bezahlen und für ihre Fix- und Lebenshaltungskosten aufzukommen, können beispielsweise Gutscheine heute erworben, aber später erst eingelöst werden. Somit können wir uns schon jetzt auf den nächsten Besuch in unserem Lieblingsladen oder Lieblingsrestaurant freuen!
Auch wir als Kanzlei in Kröv möchten unsere lokalen Unternehmen unterstützen und Werbung für diese machen. Dürfen wir auch Ihr Unternehmen auf unserer Seite präsentieren, dann sprechen Sie uns gerne an (06541/818780).
Römerkeller Kröv
Das Restaurant mit Natursteinwänden, Holzbalken und Sitznischen serviert deutsche und italienische Gerichte.
Telefon: 06541/813465
Karthalle Wittlich
Adresse: Otto-Hahn-Straße 17,
54516 Wittlich
Telefon: 06571/969494
Sonntag 13:00–21:00
Weingut Heil-Kinn
Weingut & Gästehaus in Kröv an der Mosel
Im Urlaub wie zu Hause fühlen.
Adresse: Viehbachstraße 17, 54536 Kröv
Telefon: 06541/1244
Weingut Josef Engels
Weingut und Gästehaus
Josef Engels-Dietrich
Adresse: Selchertstraße 4, 54536 Kröv
Telefon: 06541/2271
Landhaus am Ufer
Adresse: Uferstraße 5,
56841 Traben-Trarbach
Telefon: 06541/6993
Montag Ruhetag
Dienstag ab 16:00
Mittwoch bis Sonntag 12:00 bis 22:00
(Küchenzeiten: 12:00 bis 14:30 &
17:00 bis 21:00)
Weinhaus Hans Beth
Planwagenfahrt & Weinproben
Adresse: Berghof 3, 54536 Kröv
Telefon: 06541/6800
Montag 07:30–17:00
Dienstag 07:30–17:00
Mittwoch 07:30–17:00
Donnerstag 07:30–17:00
Freitag 07:30–16:00
Samstag 09:00–14:00
Sonntag Geschlossen
Moselkino
Adresse: Schanzstraße 12,
54470 Bernkastel-Kues
Telefon: 06531/2597