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Oftmals wird sich über die Beiträge der Industrie- und Handelskammer beklagt. Die Chance auf eine mögliche Freistellung vom Beitrag wird jedoch nicht erkannt.

So bieten die Kammern für natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht im Handelsregister eingetragen sind (i.d.R. GbR´s) teilweise die Möglichkeit, sich vom Beitrag befreien zu lassen, sofern eine gewissen Einkommensgrenze (gewerbesteuerlicher Gewerbeertrag) nicht überschritten wird (z.B. 5.200,00 Euro).

Dem jährlichen Beitragsbescheid liegt in der Regel ein unscheinbares Formblatt bei, mit welchem man durch Widerspruch eine Aufhebung des festgesetzten Beitrags beantragen kann. In der Regel sind nur Name und Mitgliedsnummer einzutragen, ein Kreuzchen an der jeweiligen Stelle zu setzen und nach Unterschrift der Antrag (Widerspruch) an die zuständige Industrie- und Handelskammer IHK zu faxen.

Auch für Jungunternehmer gibt es die Möglichkeit, eine Beitragsfestsetzung zu umgehen. Natürliche Personen können, nach Abhängigkeit der Beitragssatzung der jeweiligen Kammer, sich ebenfalls für das Jahr der Gründung und das darauffolgende Wirtschaftsjahr sowohl vom Kammergrundbeitrag sowie vom Zusatzbeitrag befreien lassen, sofern in den vorangegangenen fünf Wirtschaftsjahren weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb noch selbständige Einkünfte erzielt wurden bzw. eine entweder unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft von mindestens 10% nicht bestanden hat.

Nach Ablauf der ersten beiden Wirtschaftsjahre ist sodann oftmals eine weitere Freistellung vom Zusatzbeitrag zum Kammergrundbeitrag für weitere 2 Wirtschaftsjahre möglich.

Voraussetzung für Vorgenanntes ist jedoch zumeist, dass der Gewinn des jeweiligen Geschäftsjahres 25.000,00 Euro nicht übersteigt.

Lesen Sie daher sehr genau die Benachrichtigungen ihrer Kammern. Bei genauem Hinsehen sind vorgenannte Hinweise oftmals zu finden.

Bei Fragen zu Kammerbeiträgen oder zur Beitragsfreistellung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Unsere Hotline Tel. +49 6541 818780

 

 

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