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Achtung: Fax der Datenschutzauskunft-Zentrale ist eine Abzockmasche

Wenn Sie ein solches Fax erhalten haben, bitte auf keinen Fall unterschreiben!

Aktuell werden Rundschreiben einer sogenannten „Datenschutzauskunft-Zentrale“ per Fax an eine Vielzahl von Gewerbetreibenden und Freiberuflern versendet. Auf den ersten Blick wirkt dieses Fax wie ein seriöses Schreiben einer Behörde. Allein das Wort „Datenschutz“ treibt den Lesern bereits einen Schrecken ein und der erste Gedanke ist sicherlich, ob nun Ärger nach der ganzen Datenschutz-Problematik im Mai dieses Jahres droht. In dem Fax wird der Leser zur Abgabe seiner Unterschrift gedrängt, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz im Unternehmen erfüllt werden. Zusätzlich kann sich das Unternehmen als stolzer Besitzer des Produktes „Basisdatenschutz-DSGVO“ nennen und bei seinen Kunden damit werben.

Eine lange Bedenkzeit bleibt dem Leser nicht, da das Fax spätestens am Folgetag unterschrieben zurückgesendet werden „muss“. Eine genauere Recherche nach der vermeintlichen Behörde ergab, dass die „Datenschutzauskunft-Zentrale“ überhaupt nicht existiert. Hier wird der ohnehin bereits sehr verunsicherte Unternehmer in Bezug auf das Thema Datenschutz bewusst in die Irre geführt und in eine Falle gelockt. Im Kleingedruckten steht, dass der „Basisdatenschutz-DSGVO“ jährlich 498 Euro zzgl. USt kostet. Im Gegenzug bekommt das Unternehmen einen Eintrag in einem Register und Info-Material zum Thema Datenschutz.

Wenn Sie auch ein solches Fax erhalten haben: Bitte auf gar keinen Fall unterschreiben und zurücksenden. Hierbei handelt es sich um eine neue Abzockmasche, wobei der Kunde zahlt, aber keine Leistung bekommt. Haben Sie dieses Schreiben bereits unterschrieben, sollten Sie diesen Vertrag unbedingt widerrufen!

Leider ist die Unwissenheit und die Unsicherheit zum Thema Datenschutz nach wie vor sehr groß und viele Unternehmen haben sich trotz der neuen DSGVO noch gar nicht mit diesem Thema befasst. Dabei betrifft die neue Ordnung nicht nur Unternehmer, auch Vereine sind verpflichtet zur Einhaltung der DSGVO. Unverständlich, warum viele die gesetzlichen Regelungen noch nicht umgesetzt haben, wenn wir uns die hohen Bußgelder von mehreren 10.000 Euro vor Augen halten.

Falls Sie Hilfe bei dem Thema „Datenschutz“ benötigen und nicht genau wissen, was es zu beachten gibt, können Sie sich gerne an uns wenden. Auf Wunsch bieten wir Ihnen ein unverbindliches Erstgespräch an und überprüfen, ob die gesetzlichen Anforderungen bei Ihnen eingehalten werden. Bei Interesse oder Fragen können Sie sich telefonisch (06541 / 818780) oder per Mail an info@TAXolution.de wenden.