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Grenzwerte für Buchhaltungspflicht ab 2016 geändert

– Ein Gastbeitrag der TAXolution Steuern und Recht GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft


In Zukunft können mehr Betriebe und Selbstständige die einfachere Einnahmen-Überschuss-Rechnung anwenden und diese auch zur Gewinnermittlung nutzen. Denn mit dem Bürokratieentlastungsgesetz vom 28.7.2015 werden die Schwellenwerte für die Buchführungspflicht zum 1.1.2016 um jeweils 20 % erhöht.

  • Neue Gewinngrenze: 60.000 € (vorher 50.000 €)

  • Neue Umsatzgrenze: 600.000 € (vorher 500.000 €)

Entlastet werden sollen hierdurch (laut den Erläuterungen des Gesetzgebers) 140.000 Gewerbetreibende, 10.000 Land- und Forstwirte und 22.000 Gesellschaften bürgerlichen Rechts.

Hiervon ausgenommen sind Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG), hier gelten die neuen Befreiungstatbestände nicht!

Für weitere Fragen steht Ihnen die Abteilung Steuerberatung der TAXolution Steuern und Recht GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen auch für einen persönlichen Beratungstermin in unseren Kanzleien in Kröv und/oder Föhren.

Steuerberater in Kröv, Telefon: 06541 / 818780
Steuerberater in Föhren, Telefon: 06502 / 9360151