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DigiBoost: Neues Förderprogramm zur Digitalisierung

Was ist DigiBoost?

Mit DigiBoost sollen kleine und mittlere Unternehmen gefördert und unterstützt werden, um mit digitalen Technologien die Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit in ihren Unternehmen voranzutreiben.

Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss, welcher nicht zurückgezahlt werden muss. Die Investitionssumme muss mindestens  4000 Euro betragen und darf die Höchstsumme von 15.000 Euro nicht überschreiten.

 

Wer kann die Förderung erhalten?

Die Förderung erhalten KMU’s, einschließlich die Angehörigen freier Berufe, welche die folgenden Kriterien erfüllen:

  • nicht mehr als 100 Mitarbeiter und Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz
  • im Jahr vor der Antragstellung entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro
  • förderfähig nach der De-minimis-Verordnung

Die Förderquote orientiert sich an der Unternehmensgröße (gemessen an der Mitarbeitendenzahl im Sinne von Vollzeitäquivalente).

  • weniger als 10 Mitarbeiter: 75 %
  • 10 bis 29,9 Mitarbeiter: 50 %
  • 30 bis 100 Mitarbeiter: 25 %

Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl sind folgende Faktoren anzuwenden (Auszubildende werden nicht mitgezählt):

  • Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
  • Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
  • Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1
  • Mitarbeiter auf 450 Euro Basis = Faktor 0,3
  • Die Inhaber/in ist kein/e Beschäftigte/r (Ausnahme: Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die sozialversicherungsrechtlich als angestellt eingestuft werden).

 

Was ist Gegenstand der Förderung?

Gegenstand der Zuwendung ist die Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Leistungsprozessen. Hierbei soll auch die Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen, sowie die Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen gefördert werden. Förderfähig sind in diesem Zusammenhang umfassende Digitalisierungsvorhaben, die durch einen Auftragnehmer durchgeführt werden. Der Auftrag umfasst die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung digitaler Produkte, Dienstleistungen, Produktionsverfahren und Leistungsprozesse.

 

Welche Maßnahmen sind förderfähig/nicht förderfähig?

Förderfähig sind anfallende Ausgaben für Leistungen von externen Auftragnehmern, sowie die Umsetzung von Hard- und Software für folgende Vorhaben:

  • Digitalisierung von Produktion und Verfahren
  • Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
  • Digitalisierung von Geschäftsmodellen und Vertriebskanälen

Nicht förderfähig und ausgeschlossen sind juristische und technologieorientierte Beratungen, Beratungen zur strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Unternehmensführung sowie zum Produkt- und Kommunikationsdesign, die durch andere Förderprogramme bereits gefördert werden. Digitalisierungsvorhaben, die im Rahmen anderer Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes bereits gefördert werden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Förderungen im Rahmen von Kredit-, Bürgschafts- oder Beteiligungsprogrammen.

Nicht förderfähig sind weiterhin:

  • Produkte und Dienstleistungen, die ausschließlich der Umsetzung gesetzlicher Vorschriften und nicht der unmittelbaren betrieblichen Prozessverbesserung dienen,
  • Reine Ersatzbeschaffungen,
  • Finanzierungskosten, Ausgaben für die Beschaffung von Kapital (insbesondere Zinsen) sowie als Vorsteuer abziehbare/erstattungsfähige Umsatzsteuer,
  • Personalausgaben und Eigenleistungen des geförderten Unternehmens,
  • Standardsoftware und Standardhardware (einschl. Software as a Service, Cloud-Services) die der Einführung allgemein üblicher Standard- oder Basislösungen dienen,
  • IKT-Grundausstattung/Klassische Telefonie,
  • Leasing oder Mieten von Hardware, Software oder Software-Lizenzen,
  • Ausgaben für Standard-Webseiten oder -Webshops oder deren Optimierung ohne direkte/unmittelbare Integration in den Leistungsprozess,
  • Online-Marketing-Maßnahmen und reine Suchmaschinenoptimierung (Search Engine Optimierung).

 

Welche Voraussetzung gelten für eine Förderung?

  • Bevor man einen Antrag stellen kann muss man an einem spezifischen Informationsangebot der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern oder Landwirtschaftskammern in RLP teilnehmen
  • Nur für Digitalisierungsvorhaben die nicht vor der Antragsstellung begonnen wurden
  • Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein
  • Innerhalb von 12-15 Monaten nach dem Erlass des Zuwendungsbescheid muss das Projekt abgeschlossen sein
  • Die Wirtschaftsgüter müssen mindestens 3 Jahre in der Betriebsstätte verbleiben, außer wenn sie durch gleiche oder höherwertige Wirtschaftsgüter ersetzt werden. Das Wirtschaftsgut ist nicht nochmal förderfähig.

 

Wie und wo kann ich den Antrag stellen?

Der Antrag kann nur bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz(ISB) über das elektronische Kundenportal gestellt werden.

 

Wie bekommt man die Fördergelder ausbezahlt?

Nach Vorlage des Verwendungsnachweises, welcher spätestens drei Monate nach Projektende über das Kundenportal der ISB vorgelegt werden muss, bekommt man die Summe des Zuschusses ausgezahlt.

 

Wie sieht der Verwendungsnachweis aus?

Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht, einem zahlenmäßigen Nachweis, in dem Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans summarisch zusammenzustellen sind sowie digitalen Belegkopien.
Mit dem Verwendungsnachweis ist die Einhaltung aller für das Vorhaben einschlägigen Bestimmungen durch den Zuwendungsempfänger zu erklären.

Bei Fragen zum DigiBoost-Förderprogramm können Sie sich gerne an unser Service-Team wenden. Sie erreichen uns telefonisch unter der 06541 / 818780 oder per Mail an info@TAXolution.de. Alternativ können Sie auch das untenstehende Formular zur Kontaktaufnahme nutzen.

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