Skip to main content

Unsere Empfehlung bei IBAN Konvertern


Vom 1. Februar 2016 an müssen auch Privatpersonen in Deutschland verpflichtend die IBAN für Überweisungen und Lastschriftaufträge nutzen.

Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir Ihnen, IBAN – Konverter von Drittanbietern im Internet nicht zu nutzen. Hierdurch kann eine Mißbrauchgefahr entstehen.

Sollten Sie einen IBAN – Konverter benötigen, um aus BLZ und Kontonummer die 22-stellige IBAN errechnen zu lassen, nutzen Sie bitte den Online-Service Ihrer Hausbank. Nur so läst sich das Risiko minimieren, dass die Kontodaten in falsche Hände geraten.

Vermeiden Sie derzeit auch angebotene Mobilfunk-Apps für die Berechnung der IBAN, sofern diese nicht von Ihrer Hausbank als Sicher eingestuft wurde.

Ihre eigene IBAN und BIC finden Sie auf der Rückseite Ihrer EC-Karte. Zudem finden Sie diese bei den meisten Banken auf Ihren Kontoauszügen.

Für weitere Fragen steht Ihnen die Abteilung Steuerberatung der TAXolution Steuern und Recht GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen auch für einen persönlichen Beratungstermin in unseren Kanzleien in Kröv und/oder Föhren.

Steuerberater in Kröv, Telefon: 06541 / 818780
Steuerberater in Föhren, Telefon: 06502 / 9360151