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Kindergeld wird weiter gezahlt.


Kindergeldzahlung bei Nichtvorliegen der steuerlichen Identifikationsnummer wird nicht eingestellt!

Informationen aus den sozialen Netzwerken und anderen Publikationen zum Thema Kindergeldzahlung sind falsch.

In einigen Medien werden Meldungen verbreitet, welche über die Nichtzahlung des Kindergeldes durch die Familienkasse berichten, wenn die Steuer-IdNr. der Kinder nicht bis zum 01.01.2016 vorliegt.

Diese Meldungen sind unzutreffend. Die Familienkassen werden das Kindergeld weiterhin auszahlen, allerdings sollte die Steuer-IdNr. der Kinder im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden. Oft ist es so, dass Sie bei Anträgen an die Familienkasse die Steuer-IdNr. bereits angeben mussten, prüfen Sie daher Ihre Unterlagen.

Die Steuer-IdNr. wird für jeden Bundesbürger automatisch von den Finanzbehörden an die aktuelle Meldeanschrift gesendet und gilt ein Leben lang. Sollten Sie die Steuer-IdNr. nicht mehr in den Unterlagen haben, können Sie diese neu beantragen. Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu drei Monate.