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Spenden als Sonderausgaben
Ein Gastbeitrag der TAXolution Steuern und Recht GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft


Was ist eine Spende?

Eine Spende ist eine freiwillige Ausgabe, für die man keine Gegenleistung erwartet. Egal ob als Geld- oder Sachleistung, damit eine Zuwendung abgesetzt werden kann, muss sie an eine steuerbegünstigte Organisation geleistet werden.

Welche Organisationen sind begünstigt?

Steuerbegünstigte Organisationen sind gemeinnützige Vereine und Stiftungen, Kirchen, Universitäten, staatliche Museen, aber auch politische Parteien die Ihren Sitz in Deutschland haben. Beispiele für Vereine:

•    TAXolution hilft e.V.
•    Tierschutzverein Hoffnungsvolle Hände für Tiere e.V.
•    TuS Reil e.V.
•    Jugendclub Kröv e.V.
•    uvm.

Auch verschiedene Crowdfunding Projekte können Spendenberechtigt sein:

z.B: https://vvr-bank.viele-schaffen-mehr.de/sonnen-segel

Bis zu welcher Höhe sind Spenden absetzbar?

Spenden sind bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben absetzbar. Sollten Sie in einem Jahr mehr, z.B. 25 Prozent Ihrer Einkünfte gespendet haben, können die 5 Prozent, die den Höchstbetrag übersteigen, einfach ins nächste Jahr vorgetragen werden.

Wie müssen Spenden belegt werden?

Spenden bis 200 Euro können seit 2007 vereinfacht abgesetzt werden. Es reicht ein „vereinfachter Nachweis“, zum Beispiel  der Kontoauszug oder der PC-Ausdruck beim Online-Banking. Bei einem Betrag ab 200 Euro sollten Sie darauf achten, eine gültige Zuwendungsbestätigung der Organisation zu erhalten.

Ausnahmen Katastrophen und Flüchtlingskrise:

Im Falle von Natur- oder Hungerkatastrophen zeigen sich die Finanzkassen oft großzüger als bei üblichen Spenden.  Oft genügt hier der „vereinfachte Nachweis“ auch über der sonst geltenden Höchstgrenze von 200 Euro.

Wer derzeit Geldspenden für Organisationen der Flüchtlingshilfe spendet, muss vom 01.August 2015 bis Ende 2016 die Spende durch einen Bareinzahlungsbeleg der Bank, Kontoauszug oder PC-Ausdruck des Online Banking nachweisen. Bis Ende 2016 können die Spenden ohne eine Zuwendungsbestätigung  der Organisation abgesetzt werden.

Steuerliche Auswirkungen auf eine Spende:

Mit einer Spende von z.B. 100,00 Euro sparen Sie als Kapitalgesellschaft (GmbH, UG o.ä.) ca. 30% Ertragsteuern, als Privatperson einkommensabhängig sogar bis zu ca. 48%. Sprechen Sie uns an, wir rechnen Ihnen gerne Ihre persönliche Steuerersparnis aus.

Für weitere Fragen steht Ihnen die Abteilung Steuerberatung der TAXolution Steuern und Recht GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen auch für einen persönlichen Beratungstermin in unseren Kanzleien in Kröv und/oder Föhren.

Steuerberater in Kröv, Telefon: 06541 / 818780
Steuerberater in Föhren, Telefon: 06502 / 9360151